Obdachlos – Wohnungslos – und Jeder kann der Nächste sein!
„Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz“)
„Ich doch nicht!“ wird sicher der / die eine oder andere Leser /
Leserin denken und von sich weisen. Solange der Arbeitsplatz und somit das
Einkommen gesichert ist, die Familie intakt scheint, die Raten für Auto, Haus
und sonstige Anschaffungen regelmäßig bezahlt werden können, ist die Gefahr
gering. Aber wehe, wenn eine der Säulen bröckelt, wegbricht- dann tritt ein
Dominoeffekt ein, der nur schwer aufzuhalten ist. Der Verlust des
Arbeitsplatzes ist meist der Einstieg zum Abstieg, kommen dann noch
Erkrankungen, Alkohol- oder sonstige Suchtprobleme hinzu, zerbricht gar die Ehe
dadurch, gibt es selten einen Ausweg aus dieser Einbahnstraße. Am Ende fehlt
das Dach über dem Kopf – der / die Betroffene ist obdachlos. Es kann jeden
treffen, Männer wie auch Frauen, den Arbeiter wie den Akademiker, keine
Gesellschaftsschicht ist davor gefeit. Dies sollten wir uns immer vor Augen halten,
bevor wir uns abwertend über den „Penner“, „Landstreicher“, „Arbeitsscheuen“
auslassen. Jeder Ausgegrenzte hat eine eigene Geschichte, die auch unsere
werden könnte. Das Bild des Nichtsesshaften hat sich im Laufe des letzten
Jahrzehnts gewandelt, so wie vieles andere auch. Heute ist es nicht mehr der
„Berber“, der bewusst und gewollt auf der Straße lebende Mensch. Die Realität
ist die des durch äußere Umstände in Not geratenen Bedürftigen. In Tübingen hat
dieses Klientel noch Glück im Unglück, denn die Stadtverwaltung mit der
Fachabteilung Soziale Leistungen, die Streetworker der BruderhausDiakonie und
die Wohnungslosenhilfe stehen bei bekannt werden des Notstandes mit Rat und Tat
schnell zur Seite. Auch präventiv wird geholfen, wenn diese Unterstützung eingefordert
wird. Die Wohnungslosenhife Tübingen in der Eberhardstraße 53 ist die
Anlaufstelle mit einem ganzheitlichen Versorgungsplan für Hilfesuchende. Im
Gebäude des Männerwohnheims sind die Fachberatungsstelle, das Aufnahmehaus, die
Männernotübernachtung, die Kleiderkammer sowie der Sozialdienst und das
Hauscafé untergebracht. Wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen? Männer und
auch Frauen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, insbesondere obdachlose,
wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Träger dieser
Einrichtung ist der Verein Arche e.V. in Mössingen. Als obdachlos gilt auch der
Reichste in dem Moment, wenn das Haus abgebrannt ist, wohnungslos ist die
Person, die aus den vielfältigsten Gründen nicht in der Lage ist, eine Wohnung
anzumieten. Keine Arbeit, keine Wohnung – keine Wohnung, keine Arbeit, hier
beginnt der Teufelskreis. Bei den sozialen Diensten, Vereinen und amtlichen
Behörden wird bei der anhaltenden Wirtschaftskrise mit einem drastischen
Anstieg an Hilfebedürftigen gerechnet, die Verlaufsstatistik der letzten Jahre
spricht deutliche Zahlen. Meist wird von Männern berichtet, aber auch Frauen
sind betroffen. Der Anteil beträgt zur Zeit ca. 20 % in Tübingen, die als
wohnungslos erfasst sind. Wie hoch die Dunkelziffer sein mag, ist reine
Spekulation. Denn anders als Männer gehen Frauen oft dubiose Beziehungen ein,
die von sexuellen oder gewalttätigen Abhängigkeiten geprägt sind. Eine Studie
der Süddeutschen Zeitung spricht von 60.000 obdachlosen oder wohnungslosen registrierten
Frauen in Deutschland, viele leben in bereitgestellten Unterkünften oder auf
der Straße. Manche bewusst, andere jedoch, weil es für sie keinerlei
Perspektiven gibt. […Der Begriff der Menschenwürde ist in zahlreichen
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts definiert: Es ist damit jener
Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins
zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder
geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status. Der Staat bezieht
nach der Ordnung des Grundgesetzes seine Legitimation allein daraus, dass er
den Menschen konkret dient. …] Konkret den Menschen dienen – wie in
verschiedenen Kommunen die Hilfen aussehen, lesen Sie online unter http://www.zeit.de/2009/11/Wallraff-11. Wir alle, die wir noch auf der geregelten Seite stehen, können nur bedingt auf
die äußeren Umstände einwirken Jedoch sollten wir unser Verhalten gegenüber
betroffenen Personen überdenken. Denn in Zeiten wie heute kann es jeden
treffen, obdachlos oder wohnungslos zu werden. Die Wohnungslosenhilfe Tübingen
wird unterstützt von den Vereinen „Straffälligenhilfe und Sozialberatung
Süd-Württemberg-Hohenzollern e.V. und Freie Wohlfahrtspflege e. V. Herr Deines
ist die Kontaktperson für beide Vereine und unter 07071 938 7873 erreichbar. Spenden für die Wohnungslosenhilfe können bei der KSK Tübingen BLZ 641 500 20
eingezahlt werden. Konto-Nummer für Straffälligenhilfe e.V. ist 41904. Die
Freie Wohlfahrtspflege hat die Konto-Verbindung 202925. Sach- und
Kleiderspenden sind auch gerne gesehen.
Kontaktdaten: Wohnungslosenhilfe
Tübingen Dieser Artikel ist in Tübingen im Fokus am 05.06.2009 erschienen.
Eberhardstraße 53
72072 Tübingen
Tel. 07071 938 7872
Fax 07071 9387879
Wohnungslosenhilfe-Tuebingen(at)gmx.de