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Obdachlos – Wohnungslos – und Jeder kann der Nächste sein!

 „Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz“)

 

„Ich doch nicht!“ wird sicher der / die eine oder andere Leser / Leserin denken und von sich weisen. Solange der Arbeitsplatz und somit das Einkommen gesichert ist, die Familie intakt scheint, die Raten für Auto, Haus und sonstige Anschaffungen regelmäßig bezahlt werden können, ist die Gefahr gering. Aber wehe, wenn eine der Säulen bröckelt, wegbricht- dann tritt ein Dominoeffekt ein, der nur schwer aufzuhalten ist. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist meist der Einstieg zum Abstieg, kommen dann noch Erkrankungen, Alkohol- oder sonstige Suchtprobleme hinzu, zerbricht gar die Ehe dadurch, gibt es selten einen Ausweg aus dieser Einbahnstraße. Am Ende fehlt das Dach über dem Kopf – der / die Betroffene ist obdachlos.

Es kann jeden treffen, Männer wie auch Frauen, den Arbeiter wie den Akademiker, keine Gesellschaftsschicht ist davor gefeit. Dies sollten wir uns immer vor Augen halten, bevor wir uns abwertend über den „Penner“, „Landstreicher“, „Arbeitsscheuen“ auslassen. Jeder Ausgegrenzte hat eine eigene Geschichte, die auch unsere werden könnte. Das Bild des Nichtsesshaften hat sich im Laufe des letzten Jahrzehnts gewandelt, so wie vieles andere auch. Heute ist es nicht mehr der „Berber“, der bewusst und gewollt auf der Straße lebende Mensch. Die Realität ist die des durch äußere Umstände in Not geratenen Bedürftigen.

In Tübingen hat dieses Klientel noch Glück im Unglück, denn die Stadtverwaltung mit der Fachabteilung Soziale Leistungen, die Streetworker der BruderhausDiakonie und die Wohnungslosenhilfe stehen bei bekannt werden des Notstandes mit Rat und Tat schnell zur Seite. Auch präventiv wird geholfen, wenn diese Unterstützung eingefordert wird. Die Wohnungslosenhife Tübingen in der Eberhardstraße 53 ist die Anlaufstelle mit einem ganzheitlichen Versorgungsplan für Hilfesuchende. Im Gebäude des Männerwohnheims sind die Fachberatungsstelle, das Aufnahmehaus, die Männernotübernachtung, die Kleiderkammer sowie der Sozialdienst und das Hauscafé untergebracht. Wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen? Männer und auch Frauen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, insbesondere obdachlose, wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Träger dieser Einrichtung ist der Verein Arche e.V. in Mössingen.

Als obdachlos gilt auch der Reichste in dem Moment, wenn das Haus abgebrannt ist, wohnungslos ist die Person, die aus den vielfältigsten Gründen nicht in der Lage ist, eine Wohnung anzumieten. Keine Arbeit, keine Wohnung – keine Wohnung, keine Arbeit, hier beginnt der Teufelskreis. Bei den sozialen Diensten, Vereinen und amtlichen Behörden wird bei der anhaltenden Wirtschaftskrise mit einem drastischen Anstieg an Hilfebedürftigen gerechnet, die Verlaufsstatistik der letzten Jahre spricht deutliche Zahlen.

Meist wird von Männern berichtet, aber auch Frauen sind betroffen. Der Anteil beträgt zur Zeit ca. 20 % in Tübingen, die als wohnungslos erfasst sind. Wie hoch die Dunkelziffer sein mag, ist reine Spekulation. Denn anders als Männer gehen Frauen oft dubiose Beziehungen ein, die von sexuellen oder gewalttätigen Abhängigkeiten geprägt sind. Eine Studie der Süddeutschen Zeitung spricht von 60.000 obdachlosen oder wohnungslosen registrierten Frauen in Deutschland, viele leben in bereitgestellten Unterkünften oder auf der Straße. Manche bewusst, andere jedoch, weil es für sie keinerlei Perspektiven gibt.

[…Der Begriff der Menschenwürde ist in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts definiert: Es ist damit jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status. Der Staat bezieht nach der Ordnung des Grundgesetzes seine Legitimation allein daraus, dass er den Menschen konkret dient. …] Konkret den Menschen dienen – wie in verschiedenen Kommunen die Hilfen aussehen, lesen Sie online unter http://www.zeit.de/2009/11/Wallraff-11.

Wir alle, die wir noch auf der geregelten Seite stehen, können nur bedingt auf die äußeren Umstände einwirken Jedoch sollten wir unser Verhalten gegenüber betroffenen Personen überdenken. Denn in Zeiten wie heute kann es jeden treffen, obdachlos oder wohnungslos zu werden.

Die Wohnungslosenhilfe Tübingen wird unterstützt von den Vereinen „Straffälligenhilfe und Sozialberatung Süd-Württemberg-Hohenzollern e.V. und Freie Wohlfahrtspflege e. V.

Herr Deines ist die Kontaktperson für beide Vereine und unter 07071 938 7873 erreichbar.

Spenden für die Wohnungslosenhilfe können bei der KSK Tübingen BLZ 641 500 20 eingezahlt werden. Konto-Nummer für Straffälligenhilfe e.V. ist 41904. Die Freie Wohlfahrtspflege hat die Konto-Verbindung 202925. Sach- und Kleiderspenden sind auch gerne gesehen.

 

Kontaktdaten:

Wohnungslosenhilfe Tübingen
Eberhardstraße 53
72072 Tübingen
Tel. 07071 938 7872
Fax 07071 9387879
Wohnungslosenhilfe-Tuebingen(at)gmx.de


Dieser Artikel ist in Tübingen im Fokus am 05.06.2009 erschienen.